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Schmaqq
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SQ / JOURNALDie letzten drei Einträge.
01 / Bewertungen4 Min.

Eine schlechte Bewertung ist nur ein Satz. Ihre Wirkung meist nicht.

Ein Kommentar ist schnell geschrieben. Der Eindruck davon bleibt oft wesentlich länger.

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02 / Automatisierung5 Min.

Fünf Klicks. Jeden Tag. Für immer. Warum eigentlich?

Wiederholung ist oft das deutlichste Zeichen für einen Prozess, den man verbessern kann.

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03 / Firmenscan4 Min.

Ihre Website ist nicht der erste Eindruck. Oft nicht einmal der zweite.

Bevor jemand Ihre Startseite sieht, hat Google häufig längst eine Geschichte erzählt.

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Reputation · Prozesse · Sichtbarkeit · TechnikZum vollständigen Journal
SQ / VERTRAGR2

AGB & Vertragsinformationen

1. Anbieter

Vertragspartner für die auf Schmaqq angebotenen Dienste ist Loewenstoner Networks LLC, vertreten durch Markus Wagner, 1603 Capitol Ave, Suite 413G-1002, Cheyenne, WY 82001, USA. Kontakt: marco@schmaqq.com.

2. Review Control

Der derzeit öffentlich vorgesehene standardisierte Online-Dienst ist Review Control für Geschäftskunden in Deutschland. Für diesen Dienst gelten ausschließlich die Vertragsbedingungen, Preisangaben und Zustimmungen, die unmittelbar im operativen Auftragsflow unter bewertungen.schmaqq.com/de angezeigt und bei Auftragserteilung gespeichert werden.

Die dort abrufbaren AGB für Review Control regeln insbesondere Leistung, Vertragsschluss, Erfolgsvergütung, Zahlungsart, optionalen Manager-Weg, Haftung und die Abgrenzung zur Entscheidung durch Google.

3. Preis- und Leistungsdarstellungen auf der Marketingseite

Produktbeschreibungen auf schmaqq.com dienen der Information. Maßgeblich für einen standardisierten Review-Control-Auftrag sind die unmittelbar vor dem Absenden im operativen Auftragsflow angezeigten Vertragsinformationen. Für den aktuellen Deutschland-B2B-Launch beträgt die Erfolgsvergütung 34,90 € je bestätigter Entfernung. Eine Löschung wird nicht garantiert; Google entscheidet.

4. Andere Schmaqq-Leistungen

Automatisierung, Firmenscan, Sicherheit und sonstige individuelle Projekte werden auf der Marketingseite derzeit nicht als standardisierte Self-Service-Verträge angeboten. Ein Vertrag über solche Leistungen entsteht nur durch ein konkretes individuelles Angebot und dessen Annahme. Leistungsumfang, Vergütung, Laufzeit und sonstige Bedingungen ergeben sich dann aus der jeweiligen Vereinbarung.

5. Keine Rechtsdienstleistung als Produktversprechen

Review Control ist als operator-kontrollierter Plattform- und Richtlinienprozess ausgestaltet. Schmaqq ist keine Rechtsanwaltskanzlei. Individuelle deutsche Rechtsberatung, anwaltliche Anspruchsschreiben oder gerichtliche Vertretung sind nicht Bestandteil des standardisierten V1-Angebots.

6. Kontakt

Fragen zu Vertragsbedingungen oder einem konkreten Angebot können an marco@schmaqq.com gerichtet werden.

Stand: 12. September 2026

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